durch die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ nach § 20 SGB V und versehen mit dem Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“. Sie können somit von den Krankenkassen gefördert und bezuschusst werden!
Sofern die leistungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für das ordnungsgemäß abgeschlossene Gesundheitsprogramm in Höhe von bis zu 125,- € (ein Kurs) bzw. 200,- € (zwei Kurse). Sie können jedes Jahr an einem Well-Aktiv-Programm teilnehmen. Jahreszeitenbedingt oder aus aktuellem Anlass, z. B. Wetterlage, sind Änderungen im Programm möglich. Werteinbußen sind damit jedoch nicht verbunden. Sie zahlen nur den im Katalog/Internet ausgewiesenen Eigenanteil (kalkulierter Kassenzuschuss 125 € bzw. 200 €), der die Kosten für Unterkunft und Freizeitaktivitäten abdeckt.
Wichtig!
Ein Zuschuss durch Ihre Krankenkasse ist nur möglich, wenn mindestens eine 80%ige Kursteilnahme erreicht wurde. Nehmen Sie bitte im Vorfeld Kontakt zu Ihrer Krankenkasse bezüglich Bewilligung eines Well-Aktiv Programms auf.
Für das Katalogjahr 2024 und 2025 und der damit verbunden Durchführung und Teilnahme an den Well-Aktivmaßnahmen in 2024 und 2025 gelten die neuen Zuschusshöhen von bis zu 125,-€ (ein Präventionskurs) bzw. 200,-€ (zwei Präventionskurse). Weitere Informationen rund um die Zuschusshöhe erhalten Sie von Ihrer teilnehmenden Krankenkasse.